DEUTSCHE SEELSORGE STIFTUNG
VERFASSUNG
RECHTE UND PFLICHTEN
DER MITGLIEDER
  1. Alle Mitglieder haben im Rahmen des Programmplans das Recht, die Einrichtungen der DEUTSCHEN SEELSORGE STIFTUNG zu benutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen.

  2. Mitgliedsbeiträge werden nach Maßgabe der Beschlüsse des Geschäftsführenden Kuratoriums erhoben.

  3. Die Mitglieder, die im Rahmen der Programme und Projekte der DEUTSCHEN SEELSORGE STIFTUNG aktiv werden, haben die Pflicht, im Einklang mit

    1. der verfassungsmäßigen Ordnung des jeweiligen
      Staates


    2. der verfassungsmäßigen Ordnung der DEUTSCHEN SEELSORGE STIFTUNG

    3. den Weisungen der Organe der DEUTSCHEN SEELSORGE STIFTUNG
      zu handeln.


  4. Aktive Mitglieder oder Mitarbeiter von Organisationen und Organisationen, welche in ihren Intentionen oder in ihrer praktischen Tätigkeit die Grundmenschenrechte untergraben, können nicht Mitglieder der DEUTSCHEN SEELSORGE STIFTUNG sein.


„Derjenige ist noch nicht reif
zur bürgerlichen Freiheit,
dem noch so vieles zur
menschlichen fehlt.“
Schiller